
„Grüner wird’s nicht – Thema: Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)“
21. Februar 2024, Veranstaltungsreview
Der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) stellt die Importeure vieler Produkte vor neue Herausforderungen. Grund genug für den Ost-Ausschuss sich im Rahmen der Reihe „Grüner wird’s nicht“ der Plattform Grüne Transformation mit dem Thema CBAM bei der Einfuhr in die EU zu beschäftigen, dessen Ziel mehr Nachhaltigkeit und der Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen für EU-Unternehmen gegenüber Wettbewerbern außerhalb der EU ist.
Dabei wird CBAM im Nicht-EU-Ausland häufig als protektionistisches Instrument wahrgenommen, wie Ost-Ausschuss-Geschäftsführer Michael Harms zu Beginn erläuterte. Die Komplexität des Themas wird schon dadurch verdeutlicht, dass gleich drei Rechtsanwälte der Kanzlei CMS Hintergrund und Wirkungsweise des CBAM-Mechanismus erklärten, der eng mit dem EU-Emissionshandel (ETS) verknüpft ist.
CBAM soll steigende ETS-Preise in der EU ausgleichen, indem der CO2-Preis durch die Bepreisung an der Grenze auch auf Importe von außerhalb der EU anfällt. Davon sind bestimmte Produktgruppen wie Zement, Düngemittel und Strom betroffen, für die ein Nachweis über direkte und indirekte Emissionen erbracht werden muss.
Vertreter von Unternehmen aus dem Anlagenbau, der Chemie und dem Energiesektor schilderten anschaulich die Auswirkungen auf die Unternehmen. Probleme bereiten die Kontrolle der Angaben zu den eingeführten Produkten und die Frage der Haftung. Klar ist, dass sich entsprechende Produkte innerhalb der EU und im Export verteuern werden. Die Gefahr der Verlagerung von Wertschöpfungsketten ins Ausland sei damit nicht gebannt.
Kontakt
Jens Böhlmann
Direktor Mittelstand | Grüne Transformation
T. +49 30 206167-127
J.Boehlmann@oa-ev.de
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